Sehr geehrte Wohnraumspender*innen, Gastgeber*innen & Kümmerer*innen, liebe Norderstedterinnen und Norderstedter,
die Hilfsbereitschaft in der Stadt Norderstedt kennt in der aktuellen Situation und in Anbetracht der humanitären Katastrophe in der Ukraine gerade keine Grenzen.
Sie haben in den vergangenen Tagen Geflüchtete aus der Ukraine bei sich privat aufgenommen. Hierfür als erstes unser herzlicher Dank!!!
Anbei senden wir Ihnen:
- Eine umfangreiche Zusammenstellung mit Informationen zum Thema Aufenthalt, Sozialleistungen, Krankenversicherung, Schule, Arbeit, Unterstützungsmöglichkeiten mit Ansprechparter*innen und Anlaufstellen…
Wir werden diese Informationen Anfang kommender Woche auch auf unserer Homepage unter https://www.norderstedt.de/Aktuelles-und-Service/Aktuelles/Ukraine-Hilfe/ veröffentlichen. - Einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (für das Sozialamt der Stadt Norderstedt)
- Einen Antrag auf Erteilung eines pauschalen Schutzstatus als Kriegsflüchtling nach § 24 AufenthG (für die Ausländerbehörde des Kreises Segeberg).
Ukraine_Fragen_und_Antworten Leistungsantrag_AsylbLG Antrag_§ 24_AufenthG_Muster
Es ist auf den ersten Blick sehr viel, daher hier das wichtigste in Kürze:
- Sollten die Geflüchteten bisher nicht offiziell in der Landesunterkunft in Neumünster oder bei der Ausländerbehörde des Kreises registriert sein, dann ist dies aktuell nicht schlimm!
- Alle ukrainischen Staatsbürger*innen können sich visumfrei 90 Tage in Deutschland aufhalten, jedoch sollten Sie den beigefügten Antrag mit den Passkopien zeitnah an die Ausländerbehörde senden.
- Für Sozialleistungen (zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft und Absicherung im Krankheitsfall) können Sie einen Antrag beim Sozialamt der Stadt Norderstedt stellen.
- Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist in den ersten 3 Monaten nicht erforderlich.
Sie können diese Informationen auch gerne an anderen Norderstedter*innen weiterleiten, die Geflüchtete privat bei sich aufgenommen haben – dies jedoch verbunden mit der dringenden Bitte, dass diese sich auch direkt per E-Mail unter
Verantwortlich für den Inhalt: Stadt Norderstedt